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Planungssicherheit und Baurecht

  • Autorenbild: Vogelwaid GbR
    Vogelwaid GbR
  • 19. Jan.
  • 2 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 29. Jan.

Ein neuer Balkon, ein funktionales Vordach oder ein moderner Carport steigert nicht nur Deine Lebensqualität, sondern auch den Wert Deiner Immobilie. Doch bevor wir in unserer Werkstatt mit der Fertigung beginnen, müssen wir gemeinsam die rechtlichen Rahmenbedingungen klären. Gerade in unserer Region (Reutlingen/Tübingen) gibt es spezifische Vorgaben der Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO BW), die Du vorab prüfen solltest.



Damit Dein Projekt reibungslos startet, haben wir hier die wichtigsten Regeln für Dich zusammengefasst:


1. Geländer und Absturzsicherungen: Sicherheit geht vor

Sobald Dein Balkon oder Deine Terrasse mehr als 1 Meter über dem Boden liegt, ist ein Geländer gesetzlich vorgeschrieben.

  • Die Höhe: In der Regel muss Dein Geländer mindestens 90 cm hoch sein, wir empfehlen jedoch 100 cm. Liegt die Absturzhöhe über 12 Metern, sind sogar 110 cm Pflicht.

  • Kindersicherheit: Damit die Kleinen sicher sind, darf der Abstand zwischen den Stäben maximal 12 cm betragen. Ganz wichtig: Vermeide den sogenannten „Leitereffekt“ (waagerechte Streben), der Kinder zum Klettern einladen könnte.



2. Überdachungen: Wann Du eine Genehmigung brauchst

Ob Terrassendach oder Vordach – in Baden-Württemberg sind viele Projekte „verfahrensfrei“, aber es gibt Grenzen:


  • Größe: Terrassenüberdachungen sind oft bis zu einem Rauminhalt von 30 m³ genehmigungsfrei.

  • Satzungen: Aber Vorsicht! Besonders in der Tübinger Altstadt oder den historischen Kernen von Reutlingen gelten Gestaltungssatzungen. Hier schreibt das Amt oft genau vor, welche Materialien oder Glasarten Du verwenden darfst, damit das Stadtbild erhalten bleibt.



3. Sichtschutz und Zäune: Den Nachbarn im Blick

Ein Sichtschutz sorgt für Privatsphäre, unterliegt aber dem Nachbarrechtsgesetz (NRG BW):

  • Höhe: Ein „toter Zaun“ (aus Holz, Metall oder Glas) direkt auf der Grenze ist bis zu einer Höhe von 1,50 m meist ohne Probleme zulässig.

  • Höhere Wände: Möchtest Du höher bauen, ist oft ein Grenzabstand zum Nachbarn nötig oder Du brauchst eine explizite Genehmigung des Bauamts.



4. Carports: Platz für Dein Auto

Planst Du einen Carport aus Stahl oder Aluminium?

  • Volumen: Bis zu 40 m³ Brutto-Rauminhalt ist ein Carport in BW meist verfahrensfrei.

  • Grenzbebauung: Du darfst oft direkt an die Grenze bauen, solange die Wandhöhe im Durchschnitt 3,00 m nicht überschreitet und die Gesamtlänge der Wand an der Grenze (meist max. 9 Meter) eingehalten wird.



5. Warum die Vorab-Prüfung beim Bauamt so wichtig ist

Wir als Fachbetrieb beraten Dich gerne zur technischen Umsetzung, dürfen aber keine rechtliche Prüfung vornehmen. Daher empfehlen wir Dir dringend:

  • Frage frühzeitig an: Geh mit Deiner Idee zum zuständigen Bürgerbüro oder dem Amt für Bauen (in Tübingen im Technischen Rathaus, in Reutlingen am Marktplatz).

  • Plane die Kosten: Wenn Du die baurechtlichen Vorgaben und Abstände bereits im Vorfeld klärst, können wir Dir ein Angebot erstellen, das technisch und rechtlich sicher umsetzbar ist. Das spart Zeit und vermeidet unnötige Planungskosten.



Hast Du die Eckdaten mit dem Amt geklärt? Super! Dann ist der Weg frei für Dein Projekt. Melde Dich bei uns, und wir besprechen die handwerkliche Umsetzung direkt bei Dir vor Ort. Wir freuen uns darauf, Deinen Wohntraum in Reutlingen oder Tübingen wahr zu machen!

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