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Handwerkerkosten von der Steuer absetzen – was du als Eigentümer wissen solltest

  • Autorenbild: Vogelwaid GbR
    Vogelwaid GbR
  • 10. Apr.
  • 2 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 16. Apr.

Du lässt ein neues Geländer montieren, einen Balkon nachrüsten oder eine Treppe erneuern – und fragst dich, ob du das irgendwie steuerlich geltend machen kannst? Die gute Nachricht: Ja, das geht. Und zwar oft einfacher als gedacht.




Was ist absetzbar?

Der Staat fördert Handwerksleistungen am eigenen Zuhause über die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Handwerkerleistungen (§ 35a EStG). Du kannst 20 % der anrechenbaren Lohnkosten direkt von deiner Steuerschuld abziehen – bis zu 1.200 € pro Jahr, also bei maximal 6.000 € Lohnkosten.

Typische Metallbau-Leistungen, die darunter fallen:

  • Montage und Austausch von Geländern, Handläufen und Treppen

  • Reparatur und Einstellung von Türen, Schlössern und Bändern

  • Montage von Vordächern, Überdachungen und Carports

  • Nachrüsten eines Balkons an einem bestehenden Gebäude

  • Wartung und Instandhaltung von Metalltüren und Toren



Was zählt – und was nicht?

Absetzbar sind nur Arbeitsleistungen, die bei dir vor Ort erbracht werden – also Montage, Aufmaß und Anfahrt. Die Fertigung in der Werkstatt zählt nicht, da sie nicht „im Haushalt" stattfindet. Gleiches gilt für Material.


Leistung

Absetzbar?

Hinweis

Montage vor Ort

Ja

Kernleistung – immer absetzbar

Anfahrt / Fahrtkosten

Ja

Als Teil der Arbeitsleistung anerkannt

Aufmaß beim Kunden

Ja

Gilt als Vor-Ort-Leistung

Fertigung in der Werkstatt

Nein

Nicht im Haushalt erbracht

Material (Stahl, Glas, Schrauben …)

Nein

Gilt unabhängig vom Materialwert

Deshalb stellen wir unsere Rechnungen so aus, dass Lohn- und Materialkosten sowie Werkstatt- und Vor-Ort-Leistungen klar getrennt ausgewiesen sind – damit du beim Finanzamt alles sauber belegen kannst.



Voraussetzungen auf einen Blick

  • Die Immobilie muss dein Hauptwohnsitz oder eine selbst genutzte Wohnung sein – bei vermieteten Objekten greift § 35a EStG nicht

  • Die Rechnung muss per Überweisung bezahlt werden – Barzahlung wird vom Finanzamt nicht anerkannt

  • Du brauchst Rechnung und Kontoauszug als Nachweise

  • Der Abzug gilt pro Haushalt, nicht pro Person – bei Paaren teilen sich beide den Höchstbetrag

  • Nicht kombinierbar mit Leistungen, die bereits über KfW-Förderung oder andere staatliche Zuschüsse gefördert werden



Interaktiver Rechner



Wann lohnt es sich besonders?

Bei kleineren Reparaturen ist die Ersparnis überschaubar. Bei größeren Projekten – einem Balkonanbau, einer neuen Außentreppe oder einer Geländeranlage für mehrere Etagen – summieren sich die Vor-Ort-Leistungen schnell auf mehrere Tausend Euro. Bei 5.000 € anrechenbarem Lohnanteil ergibt das 1.000 € Steuerersparnis. Den Maximalbetrag von 1.200 € pro Jahr erreichst du ab 6.000 € absetzbaren Lohnkosten.



Tipp: Lassen sich größere Projekte zeitlich auf zwei Kalenderjahre aufteilen, kannst du den Freibetrag doppelt ausschöpfen.

Dieser Beitrag gibt eine allgemeine Orientierung. Für deine persönliche Steuersituation empfehlen wir, einen Steuerberater zu fragen.

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