Was kostet eine Treppe? Richtwerte für Reutlingen und Umgebung
Wer ein Haus baut, saniert oder einen neuen Zugang zum Garten oder Obergeschoss schaffen möchte, stellt sich schnell die Frage: Was kostet eine Treppe vom Fachbetrieb wirklich? Die Spanne im Internet ist riesig – von vermeintlich günstigen Systembausätzen bis zu freitragenden Designerstücken.

Preisrechner
Richtwerte ohne Termin, ohne Adresse, ohne Verpflichtung.
Die wichtigsten Preistreiber
Der Preis einer maßgefertigten Treppe setzt sich im Wesentlichen aus drei Komponenten zusammen:
- Anzahl der Steigungen (Höhe): Je mehr Stufen, desto mehr Material und Fertigungszeit. Bei einer klassischen Geschosshöhe von 2,60 bis 2,80 Metern rechnet man meist mit 13 bis 15 Steigungen.
- Die Bauform: Eine gerade, einläufige Treppe ist am einfachsten zu fertigen. Eine Viertel- oder Halbwendelung erfordert mehr Konstruktionsarbeit und erhöht den Aufwand um ca. 40 %. Ein Zwischenpodest bietet maximalen Gehkomfort und wird als Pauschale berechnet.
- Material und Einsatzzweck: Eine feuerverzinkte Stahltreppe ist der wartungsarme Klassiker für draußen – als Gartentreppe, Kellerabgang oder Fluchttreppe. Im Wohnbereich wählen die meisten eine Pulverbeschichtung im Wunsch-RAL-Ton oder kombinieren Stahl mit Massivholzstufen, zum Beispiel geölter Eiche.
Alles aus einer Hand
Der Kauf einer Treppe im Internet birgt Risiken: Passt das Aufmaß? Stimmt die Statik? Wer haftet bei der Montage? Bei uns sind die wichtigsten Schritte immer inklusive:
- Aufmaß vor Ort: Wir kommen zu dir nach Reutlingen, Tübingen, Metzingen, Stuttgart oder auf die Schwäbische Alb und vermessen die Situation millimetergenau.
- 3D-Planung und Statiknachweis: Du siehst deine Treppe als 3D-Modell, bevor der erste Schnitt gemacht wird. Den Statiknachweis liefern wir mit.
- Zertifizierte Fertigung: Als Fachbetrieb nach EN 1090 EXC2 fertigen wir zu 100 % in unserer eigenen Werkstatt in Reutlingen.
- Montage und Endabnahme: Unsere eigenen Monteure liefern und verankern die Treppe fachgerecht an deinem Gebäude.
Vorschriften in Baden-Württemberg
Die Landesbauordnung (LBO) regelt genau, wie Treppen beschaffen sein müssen – besonders bei notwendigen Treppen, etwa dem ersten Fluchtweg aus dem Obergeschoss. Laufbreiten, Geländerhöhen und Steigungsverhältnisse sind vorgeschrieben. Wir kennen diese Vorgaben und planen deine Treppe so, dass sie rechts- und baukonform umgesetzt wird.



