Zum Inhalt springen
Vogelwaid GbR Anfrage stellen

Handwerkerkosten von der Steuer absetzen

Du lässt ein neues Geländer montieren, einen Balkon nachrüsten oder eine Treppe erneuern – und fragst dich, ob du das steuerlich geltend machen kannst? Die gute Nachricht: Ja, und oft einfacher als gedacht.

Handwerkerkosten von der Steuer absetzen

Steuerrechner

Rechnet in deinem Browser – deine Eingaben bleiben bei dir.

Was ist absetzbar?

Der Staat fördert Handwerkerleistungen am eigenen Zuhause über die Steuerermäßigung für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen (§ 35a Abs. 3 EStG). Du kannst 20 % der anrechenbaren Arbeitskosten direkt von deiner Steuerschuld abziehen – bis zu 1.200 € pro Jahr, also bei maximal 6.000 € anrechenbaren Kosten.

Zwei Details, die oft untergehen:

  • Gerechnet wird vom Bruttobetrag inklusive Umsatzsteuer – die 19 % auf den Lohnanteil zählen also mit.
  • Zu den Arbeitskosten gehören auch Fahrt- und Maschinenkosten, nicht nur die reine Montagezeit.

Typische Metallbau-Leistungen, die darunter fallen:

  • Montage und Austausch von Geländern, Handläufen und Treppen
  • Reparatur und Einstellung von Türen, Schlössern und Bändern vor Ort
  • Montage von Vordächern, Überdachungen und Carports
  • Nachrüsten eines Balkons an einem bestehenden Gebäude
  • Wartung und Instandhaltung von Metalltüren und Toren

Wichtig: Begünstigt sind Arbeiten am bestehenden Gebäude. Leistungen im Rahmen eines Neubaus bis zu dessen Fertigstellung fallen nicht unter § 35a – der Carport beim Hausbau also nicht, der Carport, den du zehn Jahre später nachrüstest, schon.

Was zählt – und was nicht?

Absetzbar sind nur Arbeitsleistungen, die bei dir vor Ort erbracht werden. Die Fertigung in unserer Werkstatt zählt nicht, weil sie nicht „im Haushalt“ stattfindet. Das hat der Bundesfinanzhof 2020 endgültig entschieden – unter anderem an Fällen aus dem Metallbau. Gleiches gilt für Material.

LeistungAbsetzbar?Hinweis
Montage vor OrtJaKernleistung – der größte Posten
Anfahrt / FahrtkostenJaAls Teil der Arbeitsleistung anerkannt
Aufmaß beim KundenIn der RegelAls vorbereitender Teil der Montage vor Ort
Fertigung in der WerkstattNeinNicht im Haushalt erbracht (BFH, VI R 4/18 und VI R 7/18)
Material (Stahl, Glas, Schrauben …)NeinGilt unabhängig vom Materialwert
Statik, Planung, GutachtenNeinKeine Handwerkerleistung im Sinne des Gesetzes

Warum unsere Rechnungen anders aussehen

Das Finanzamt akzeptiert eine prozentuale Aufteilung der Rechnung in Arbeits- und Materialkosten – aber nur, wenn wir als Rechnungssteller sie vornehmen. Schätzt du den Lohnanteil selbst, erkennt das Finanzamt ihn nicht an (BMF-Schreiben vom 09.11.2016, Rz. 40).

Deshalb weisen wir Lohn- und Materialkosten sowie Werkstatt- und Vor-Ort-Leistungen von vornherein getrennt aus, nachvollziehbar nach tatsächlichen Stunden. Du legst die Rechnung einfach so beim Finanzamt vor.

Voraussetzungen auf einen Blick

  • Die Immobilie wird von dir selbst genutzt – Hauptwohnsitz, aber auch Zweit-, Wochenend- oder Ferienwohnung. Bei vermieteten Objekten greift § 35a nicht; dort laufen die Kosten als Werbungskosten. Der Höchstbetrag gilt für alle deine Wohnungen zusammen nur einmal.
  • Auch Mieter können den Bonus nutzen, wenn sie die Rechnung selbst bezahlen.
  • Die Rechnung wird per Überweisung bezahlt – Barzahlung wird nicht anerkannt, auch nicht mit Quittung.
  • Du brauchst Rechnung und Kontoauszug als Nachweis. Beides musst du nicht einreichen, aber auf Anforderung vorlegen können.
  • Der Abzug gilt pro Haushalt, nicht pro Person – bei Paaren teilt ihr euch den Höchstbetrag.
  • Nicht doppelt gefördert: Nimmst du für dieselbe Maßnahme ein zinsverbilligtes Darlehen oder einen steuerfreien Zuschuss (z. B. KfW) in Anspruch oder setzt du sie über § 35c als energetische Sanierung an, entfällt § 35a.

Wann lohnt es sich besonders?

Bei kleineren Reparaturen ist die Ersparnis überschaubar. Bei größeren Projekten – einem Balkonanbau, einer neuen Außentreppe oder einer Geländeranlage über mehrere Etagen – summieren sich die Vor-Ort-Leistungen schnell auf mehrere Tausend Euro. Bei 5.000 € anrechenbarem Lohnanteil sind das 1.000 € Steuerersparnis, ab 6.000 € ist der Höchstbetrag von 1.200 € erreicht.

Was darüber hinausgeht, verfällt: Es gibt keinen Vortrag ins Folgejahr, und mehr als deine tatsächliche Steuerschuld kannst du nicht abziehen. Wer wenig Einkommensteuer zahlt, schöpft den Bonus deshalb oft nicht voll aus.

Unser Tipp

Zieht sich ein größeres Projekt über den Jahreswechsel, lässt sich der Bonus in beiden Jahren nutzen – maßgeblich ist das Jahr, in dem du zahlst.

Damit das hält, müssen zwei Dinge zusammenkommen: Ein Teil der Arbeiten muss tatsächlich noch im alten Jahr ausgeführt und von uns im alten Jahr abgerechnet werden. Eine reine Vorauszahlung ohne Rechnung erkennt das Finanzamt nicht an – das hat das FG Düsseldorf 2024 ausdrücklich so entschieden (14 K 1966/23 E). Sprich uns bei der Terminplanung einfach an, dann stimmen wir Ausführung und Abschlagsrechnung darauf ab.

Dieser Beitrag gibt eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Steuerberatung.

Passend dazu.

Dein Projekt als nächstes?

Fotos und grobe Maße genügen für eine erste Einschätzung. Wir sind für dich in Reutlingen, Tübingen, Stuttgart und der ganzen Region unterwegs.

Projekt anfragen

Pflichtfeld

Anfragen als
Bitte wähle aus, was du planst.
Beschreib uns kurz dein Projekt.
    Fotos der Situation vor Ort helfen uns, deinen Kostenvoranschlag schneller zu erstellen.
    Worauf liegt dein Fokus?

    Wie erreichen wir dich?

    Bitte gib deinen Vornamen an.
    Bitte gib deinen Nachnamen an.
    Bitte gib eine Telefonnummer an.
    Bitte gib eine gültige E-Mail-Adresse an.

    Anfrage gesendet.

    Danke. Wir melden uns mit deinen Projektdaten.
    Du bekommst gleich eine Eingangsbestätigung per E-Mail.