Planungssicherheit und Baurecht
Ein neuer Balkon, ein Vordach oder ein Carport steigert deine Lebensqualität und den Wert deiner Immobilie. Bevor wir in der Werkstatt beginnen, klären wir gemeinsam die rechtlichen Rahmenbedingungen. Gerade in Reutlingen und Tübingen gibt es Vorgaben der Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO BW), die du vorab prüfen solltest.

1. Geländer und Absturzsicherung
Liegt dein Balkon oder deine Terrasse mehr als 1 Meter über dem Boden, ist ein Geländer vorgeschrieben.
- Höhe: in der Regel mindestens 90 cm, wir empfehlen 100 cm. Ab 12 Metern Absturzhöhe sind 110 cm Pflicht.
- Kindersicherheit: höchstens 12 cm Abstand zwischen den Stäben und kein „Leitereffekt“ durch waagerechte Streben.
2. Überdachungen
Terrassen- und Vordächer sind in Baden-Württemberg bis zu bestimmten Größen verfahrensfrei. Achtung: In der Tübinger Altstadt und in den historischen Kernen von Reutlingen gelten Gestaltungssatzungen, die Materialien oder Glasarten vorschreiben können.
3. Sichtschutz und Zäune
Hier gilt das Nachbarrechtsgesetz (NRG BW). Ein „toter Zaun“ aus Holz, Metall oder Glas ist direkt auf der Grenze meist bis 1,50 m Höhe zulässig. Höher geht es oft nur mit Grenzabstand oder Genehmigung.
4. Carports
Carports aus Stahl oder Aluminium sind bis zu einer bestimmten Größe verfahrensfrei. An der Grenze darfst du oft bauen, solange die mittlere Wandhöhe 3,00 m und die Wandlänge an der Grenze (meist max. 9 m) eingehalten werden.
5. Warum die Vorab-Prüfung so wichtig ist
Wir beraten dich zur technischen Umsetzung, dürfen aber keine rechtliche Prüfung vornehmen. Geh deshalb früh mit deiner Idee zum Baurechtsamt – in Reutlingen am Marktplatz, in Tübingen im Technischen Rathaus. Klärst du Abstände und Vorgaben vorher, können wir dir ein Angebot machen, das technisch und rechtlich sicher umsetzbar ist.
Eckdaten geklärt? Dann melde dich – wir besprechen die handwerkliche Umsetzung direkt bei dir vor Ort.


