Wie viel Steuern sparst du?

Handwerkerleistungen sind zu einem Teil direkt von der Steuerschuld absetzbar.

§ 35a EStG. 20 % der Arbeitskosten für Leistungen bei dir vor Ort – Montage, Aufmaß und Anfahrt – kannst du direkt von deiner Steuerschuld abziehen, bis zu 1.200 € pro Jahr und Haushalt. Werkstattfertigung und Material zählen nicht. Gerechnet wird vom Bruttobetrag, die Mehrwertsteuer auf den Lohnanteil zählt also mit.
Dein Projekt
Geschätzter Projektpreis (brutto) 3.000 €
Montageanteil
30 %
Bei Geländern, Balkonen und Außentreppen entfallen bei uns erfahrungsgemäß ca. 30 % auf Montage & Anfahrt vor Ort – der Rest auf Werkstattfertigung und Material.
Geschätzte Steuerersparnis
180 €
Direktabzug von deiner Steuerschuld Steuerbonus
Projektpreis (brutto)3.000 €
Anrechenbarer Vor-Ort-Anteil900 €
Steuerersparnis (20 %)180 €
Verbleibender Jahresspielraum1.020 €

Der Höchstbetrag gilt für alle Handwerkerrechnungen eines Jahres zusammen – hast du 2026 schon andere Leistungen abgesetzt, ist der Spielraum entsprechend kleiner. Abgezogen werden kann außerdem höchstens so viel, wie du tatsächlich an Einkommensteuer zahlst; ein Übertrag ins Folgejahr ist nicht möglich.

Richtwerte, keine Zusage. Maßgeblich ist allein der Anteil, den wir auf der Rechnung getrennt ausweisen – eine eigene Schätzung des Lohnanteils erkennt das Finanzamt nicht an.