Handwerkerleistungen sind zu einem Teil direkt von der Steuerschuld absetzbar.
Der Höchstbetrag gilt für alle Handwerkerrechnungen eines Jahres zusammen – hast du 2026 schon andere Leistungen abgesetzt, ist der Spielraum entsprechend kleiner. Abgezogen werden kann außerdem höchstens so viel, wie du tatsächlich an Einkommensteuer zahlst; ein Übertrag ins Folgejahr ist nicht möglich.
Richtwerte, keine Zusage. Maßgeblich ist allein der Anteil, den wir auf der Rechnung getrennt ausweisen – eine eigene Schätzung des Lohnanteils erkennt das Finanzamt nicht an.